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Verkehrsrecht
Im Verkehrsrecht ist Herr RA Thomas Mohr Ihr kompetenter und erfahrener
Ansprechpartner.
Sie hatten ein Unfall? Gerade, wenn Sie keine Schuld trifft, sollten Sie uns
konsultieren. Denn gegnerische Haftpflichtversicherer müssen in diesem Fall auch
die Anwaltskosten tragen. Wir kennen Ihre Rechte und Ansprüche und setzen diese
durch. Auch die Suche nach einem guten Sachverständigen können wir Ihnen
ersparen!
Daneben können wir in vielen weiteren Fällen für Sie tätig werden. Hier nur
einige Beispiele aus unserer täglichen Anwaltspraxis: |
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Auslandsunfall
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Alkohol am
Steuer
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Fahrerflucht
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Fahrverbot
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Führerscheinentzug
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Kfz-Sachverständige
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Leasing Fahrzeuge
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Mietwagen
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Nutzungsausfallentschädigung
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Schadensersatz
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Schmerzensgeld
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Verkehrsunfall
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Wirtschaftlicher Totalschaden
Fragen? Nehmen Sie
Kontakt
mit uns auf!
Sachbearbeiter Verkehrsrecht: RA Thomas Mohr
Durchwahl: 02401 / 60 38 80 47
E-Mail: tm@rae-mohr.de
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